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   LG Hamburg, 12.06.2015 - 330 O 215/11   

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https://dejure.org/2015,18897
LG Hamburg, 12.06.2015 - 330 O 215/11 (https://dejure.org/2015,18897)
LG Hamburg, Entscheidung vom 12.06.2015 - 330 O 215/11 (https://dejure.org/2015,18897)
LG Hamburg, Entscheidung vom 12. Juni 2015 - 330 O 215/11 (https://dejure.org/2015,18897)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 280 Abs 1 BGB, § 13 Abs 1 VermVerkProspV, § 44 BörsG
    Anspruch des Anlegers auf Schadensersatz aus spezialgesetzlicher Prospekthaftung sowie fehlerhafter Aufklärung über die Risiken der Fondsbeteiligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Deepsea Oil Explorer GmbH & Co. KG

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    MPC Deepsea Oil Explorer - Verjährung droht

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.05.2012 - II ZR 69/12

    Kapitalanlagegeschäft: Haftung des Gründungsgesellschafters einer

    Auszug aus LG Hamburg, 12.06.2015 - 330 O 215/11
    Die Beklagte zu 2 hatte als Gründungsgesellschafterin (vgl. BGH, Urteil vom 14.05.2012, Az. II ZR 69/12, m. w. N., juris) die Pflicht, den Anleger des Fonds H. D. für ihre Beitrittsentscheidung ein richtiges Bild über das Beteiligungsobjekt zu vermitteln.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 14.05.2012, Az. II ZR 69/12 m. w. N., juris) sind bei der Vermittlung einer Beteiligung unzutreffende Angaben des Vermittlers nach § 278 BGB dem Gründungsgesellschafter zuzurechnen.

    Denn nach § 278 BGB haftet der Schuldner für Pflichtverletzungen eines Erfüllungsgehilfen selbst dann, wenn der Erfüllungsgehilfe von seinen Weisungen abweicht, solange sein Handeln noch im Zusammenhang mit den ihm übertragenen Aufgaben steht (BGH, Urteil vom 14.05.2012, Az. II ZR 69/12, m. w. N., juris), was vorliegend der Fall war.

  • BGH, 24.04.2012 - XI ZR 360/11

    Entgangener Gewinn: Nachweis der Verzinsung eines zur Verfügung stehenden

    Auszug aus LG Hamburg, 12.06.2015 - 330 O 215/11
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es nicht dem gewöhnlichen Lauf der Dinge entspricht, dass eine Geldanlage überhaupt Gewinn abwirft; erst recht gilt das für eine Verzinsung von 4 % p.a. (BGH, Urteil vom 24.04.2012, Az. XI ZR 360/11 m. w. N., juris).
  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 211/09

    Prospekthaftung: Haftung der Gründungsgesellschafter eines geschlossenen

    Auszug aus LG Hamburg, 12.06.2015 - 330 O 215/11
    Diese Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens sichert das Recht des Anlegers, in eigener Entscheidung und Abwägung des Für und Wider darüber zu befinden, ob er in bestimmtes Projekt investieren will oder nicht (BGH, Urteil vom 23.04.2012, Az. II ZR 211/09, juris).
  • BGH, 29.01.2009 - III ZR 99/08

    Voraussetzungen der Vertrauenshaftung der Bank eines Medienfonds

    Auszug aus LG Hamburg, 12.06.2015 - 330 O 215/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur: BGH, Beschluss vom 29.01.2009, Az. III ZR 99/08 m. w. N., juris) kommt es für die Prospekthaftung im weiteren Sinne darauf an, dass nach den Grundsätzen der culpa in contrahendo persönliches Vertrauen in Anspruch genommen worden ist, während die eigentliche Prospekthaftung an typisiertes Vertrauen anknüpft.
  • OLG Hamm, 24.07.2013 - 11 U 135/12

    Wirksamkeit der Übertragung eines Wertpapierdepots auf die Lebensgefährtin

    Auszug aus LG Hamburg, 12.06.2015 - 330 O 215/11
    Durch rechtskräftiges Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 24.05.2013 (Az. 11 U 135/12) ist das Urteil vom 29.06.2012 sowie das erstinstanzliche Verfahren aufgehoben und der Rechtsstreit an das Landgericht zurückverwiesen worden.
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